Nutzungsbedingungen für die Zahlungsfunktion für Mitarbeiter- und Gastkarten

Die Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG (Anbieter) bietet Mitarbeitern der Schwarz Gruppe an, dass Sie ihren Mitarbeiterausweis nach Aufladung mit einem Guthaben zur bargeldlosen Zahlungen für Speisen und Getränke bei Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG in Restaurants und an Automaten einsetzen können (Zahlungsfunktion). Der Anbieter gibt zudem Karten an externe Besucher der Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG aus, mit denen ebenfalls nach Aufladung eines Guthabens Speisen und Getränke in den Schwarz Restaurantbetrieben bargeldlos bezahlt werden können (Gastkarte). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Zahlungsfunktion sowie die Ausgabe und Nutzung von Gastkarten.

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen:
1.1 Akzeptanzstellen sind die Kassen in den von Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG betriebenen Restaurants sowie die Snack-, Getränke- und Kaffeeautomaten.
1.2 Anbieter ist die Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG. Sie bietet die Zahlungsfunktion an und gibt Gastkarten heraus.
1.3 Karte bezeichnet sowohl die Mitarbeiterausweise für Mitarbeiter der Schwarz Gruppe, für die die Zahlungsfunktion verfügbar ist, als auch Gastkarten. Sofern nicht anderweitig bestimmt, gelten Regelungen in Bezug auf eine Karte sowohl für die Zahlungsfunktion als auch die Gastkarte.
1.4 Kartennutzer ist der Vertragspartner für die Nutzung der Karte und ist Inhaber des auf eine Karte aufgeladenen Guthabens.
1.5 Mitarbeiterausweis ist eine bei einer Gesellschaft der Schwarz Gruppe beschäftigte Person durch die Schwarz Gruppe herausgegebene Karte.

2.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die unentgeltliche Nutzung der Zahlungsfunktion bzw. die Herausgabe und Nutzung von Gastkarten zur bargeldlosen Bezahlung von Speisen und Getränken bei Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG.
2.2 Sonstige Vereinbarungen und Verpflichtungen in Bezug auf Mitarbeiterausweise bleiben von den Nutzungsbedingungen unberührt. Der Anbieter ist nicht für die Herausgabe und Verwaltung von Mitarbeiterausweisen verantwortlich.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Zahlungsfunktion wird zwischen dem Mitarbeiter und dem Anbieter bei erstmaliger Aufladung von Guthaben auf eine Mitarbeiterkarte geschlossen. Der Mitarbeiter macht hierzu durch Starten des Aufladevorgangs ein Vertragsangebot an den Anbieter, dass dieser mit Durchführung des Aufladevorgangs annimmt.
2.4. Bei einer Gastkarte kommt der Vertrag über die Ausgabe und Nutzung der Gastkarte mit Anforderung zustande. Durch Anforderung der Gastkarte macht der Kartennutzer dem Anbieter ein Vertragsangebot, das der Anbieter durch Ausgabe der Gastkarte annimmt.

3.1 Die Ausgabe der Gastkarten erfolgt über vom Anbieter betriebene Geldaufwerter.

4.1 Mitarbeiter können die Zahlungsfunktion ihres Mitarbeiterausweises über das Payment-Portal verwalten. Der Zugang zum Payment-Portal ist nur über das Firmennetzwerk der Schwarz Gruppe möglich. Als Zugangsdaten dienen der jeweilige Windowsname und das Windowspasswort des Kartennutzers.
4.2 Das Payment-Portal kann nicht für Gastkarten genutzt werden.

5.1. Die Karte kann ausschließlich in Höhe des vom Kartennutzer aufgeladenen Guthabens genutzt werden. Die Höhe des Guthabens ist auf einen Maximalbetrag von 150,- EUR beschränkt. Eine Aufladung über einen Betrag von 150,- EUR hinaus ist ausgeschlossen. Ein Kredit durch Überziehung wird durch den Anbieter nicht gewährt. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
5.2 Die Aufladung von Guthaben für die Zahlungsfunktion des Mitarbeiterausweises erfolgt über das Payment-Portal. Eine Aufladung von Guthaben ist in den Schritten 10,-, 15,-, 50,- und 100,- EUR möglich. Die Aufladung erfolgt entweder mittels Kartenzahlung (Kreditkarten und Debitkarten) oder per SEPA-Basislastschrift.
5.3. Eine Aufladung ist daneben auch über die Geldaufwerter der Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG möglich. Die Aufladung an diesen Geldaufwertern kann mittels Kartenzahlung oder bar erfolgen. An Außenstandorten ist jedoch nur eine Aufladung mittels Kartenzahlung möglich.
5.4. Die Höhe des Guthabens, das zur Nutzung durch die Zahlungsfunktion des Mitarbeiterausweises zur Verfügung steht, wird im Payment-Portal angezeigt. Im Payment- Portal werden zudem die einzelnen Aufladungsvorgänge gemeinsam mit den getätigten Transaktionen in einer Übersicht für die vergangenen 90 Tage dargestellt.
5.5. Eine Aufladung von Gastkarten ist nur an Geldaufwertern möglich. Eine Aufladung über das Payment-Portal ist ausgeschlossen. Die Höhe des verfügbaren Guthabens wird dem Kartennutzer auf Nachfrage an den Kassen der Schwarz Restaurantbetriebe mitgeteilt oder an den Anzeigen der Geldaufwerter angezeigt.

6.1 Die Karte kann zur Bezahlung an Kassen, an Snack- und Getränkeautomaten sowie Kaffee-Automaten (Automaten) der Schwarz Restaurantbetriebe eingesetzt werden. Hierzu muss der Kartennutzer die Karte an das dafür vorgesehene Ausleseterminal halten. Die Eingabe einer PIN oder die Unterschrift eines Belegs durch den Kartennutzer ist nicht erforderlich. Durch Nutzung der Karte autorisiert der Kartennutzer den Anbieter, Guthaben in dem für die Transaktion erforderlichen Umfang abzubuchen.
6.2 Im Payment-Portal werden zudem die einzelnen Transaktionsvorgänge für die Zahlungsfunktion des Mitarbeiterausweises gemeinsam mit den getätigten Aufladevorgängen in einer fortlaufenden Übersicht dargestellt. Eine Transaktionsübersicht ist für eine Gastkarte nicht verfügbar.
6.3 Reicht das mittels der Karte nutzbare Guthaben für den Bezahlvorgang nicht aus, so wird zumindest der Zahlbetrag in Höhe des vorhandenen Guthabens beglichen. Der Kartennutzer wird hierüber durch das Kassenpersonal oder über die Anzeige am Automaten informiert. Der verbleibende Betrag ist sodann anderweitig vom Karteninhaber an der Akzeptanzstelle zu entrichten.

7.1 Ein unentgeltlicher Rücktausch von Guthaben, ist jederzeit an den Geldaufwertern möglich. Ein Rücktausch erfolgt in bar oder per Rückbuchung auf eine EC-/Kreditkarte. Der Rücktausch über das Payment-Portal ist ausgeschlossen.
7.2 Geldbeträge, die der Anbieter vom Kartennutzer zur Aufladung einer Karte und zur anschließenden Ausführung von Transaktionen entgegengenommen hat, wird der Anbieter bis zum erfolgten Rücktausch treuhänderisch für den Kartennutzer als Treugeber in eigenem Namen auf einem Treuhandkonto bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstitut gutschreiben.
7.3 Diese Treuhandkonten werden bei einem oder mehreren Kreditinstituten als offene Treuhandsammelkonten geführt. Der Anbieter wird das Kreditinstitut auf das Treuhandverhältnis hinweisen. Der Anbieter wird ferner sicherstellen, dass die entgegengenommenen Geldbeträge buchungstechnisch dem Vertragspartner zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als dem Kartennutzer, für die sie gehalten werden, vermischt werden, insbesondere nicht mit eigenen Geldbeträgen.

8.1 Die Nutzung der Karte ist für den Kartennutzer kostenlos.

9.1 Eine Sperrung der Zahlungsfunktion des Mitarbeiterausweises ist über das Payment-Portal möglich. Der Mitarbeiterausweis bleibt im Übrigen von einer Sperrung der Zahlungsfunktion unberührt.
9.2 Eine Sperrung einer Gastkarte ist nur bei Angabe der Kartennummer möglich.

10.1 Die Zahlungsfunktion hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Mitarbeiterausweises. Sofern ein Mitarbeiterausweis getauscht wird, steht die Zahlungsfunktion auch für den neuen Mitarbeiterausweis zur Verfügung. Vorhandenes Guthaben kann auch mit dem neuen Mitarbeiterausweis genutzt werden.

11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Kartennutzers mit einem Unternehmen der Schwarz Gruppe endet der Vertrag automatisch.
11.3 Der Kartennutzer kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats zu kündigen. Abweichend davon gilt für die Kündigung einer Gastkarte, dass eine Kündigung auch durch den Anbieter jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich ist.
11.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail). Im Fall einer Gastkarte ist eine Kündigung durch den Kartennutzer auch durch Rückgabe der Gastkarte möglich. Eine Kündigung kann bei einer Gastkarte durch den Anbieter zudem durch geeignete Bekanntmachung (z.B. als Information an Akzeptanzstellen) erfolgen.
11.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer 11 unberührt.
11.6 Im Fall der Kündigung ist der Kartennutzer selbst dafür verantwortlich, den Rücktausch von Restguthaben an einem Geldaufwerter durchzuführen. Der Anbieter wird zu diesem Zweck den Betrieb der Geldaufwerter für einen angemessenen Zeitraum sicherstellen. Alternativ kann der Anbieter auch eine andere zumutbare nachvertragliche Rücktauschmöglichkeit vorsehen.

12.1 Der Kartennutzer kann die Zahlungsfunktion seines Mitarbeiterausweises im Payment-Portal sperren.
12.2 Der Anbieter hat das Recht, eine Karte zu sperren, wenn
a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten
b) oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht.
12.3 Der Anbieter wird die Zahlungsfunktion entsperren oder eine Gastkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperrung weggefallen sind.

13.1 Der Kartennutzer wird die Karte mit besonderer Sorgfalt aufbewahren und verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und/oder missbräuchlich genutzt wird. Es sind alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Karte gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.
13.2 Der Kartennutzer verpflichtet sich, jeden Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen der Karte unverzüglich dem Anbieter bekannt zu geben und die Sperrung der Karte gemäß Ziffer 12 zu veranlassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Karte bestehen.
13.3 Die Schäden bis zum Eingang der Sperrmitteilung werden vom Kartennutzer getragen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Anbieters hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. Der Anbieter übernimmt die Schäden, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der Karte ab Eingang der Sperrmeldung beim Anbieter entstehen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Kartennutzers hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. Für den Fall, dass ein schuldhaftes Verhalten des Anbieters für Schäden vor Eingang der Sperrmitteilung oder des Kartennutzers für Schäden nach Eingang der Sperrmeldung zum Schaden beigetragen hat, wird das schuldhafte Verhalten des Anbieters entsprechend berücksichtigt.
13.4 Sofern der Kartennutzer der Auffassung ist, dass eine Transaktion fehlerhaft ausgeführt wurde oder nicht von ihm autorisiert wurde, wird der Kartennutzer den Anbieter hierüber unverzüglich informieren.
13.5 Negativsalden sind zu vermeiden und müssen umgehend ausgeglichen werden. Der Unternehmensausweis ist nicht mit einer Bankkarte gleichzusetzten und der Automat, welcher lediglich zur Aufladung des Guthabens dient, ist nicht als Bankautomat für Auszahlungen zu nutzen. Somit sind direkte Barauszahlungen nach Aufladung sowie Geldverschiebungen zu unterlassen.

14.1 Änderungen dieses Vertrags werden dem Kartennutzer zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Eine Zustimmung des Kartennutzers zur angebotenen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kartennutzer dem Anbieter seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angezeigt hat. In der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung wird der Anbieter den Kartennutzer auf die Folgen seines Schweigens und die Möglichkeit einer jederzeitigen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch den Kartennutzer hinweisen.
14.2 Die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kartennutzer zu ändern oder zu ergänzen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere können der Anbieter und der Kartennutzer auch kürzere Fristen für das Inkrafttreten einer Änderung vereinbaren.
14.3 Abweichend von Ziffer 14.1 kann eine geplante Änderung im Fall einer Gastkarte auch durch geeignete Bekanntmachung (z.B. als Information an Akzeptanzstellen) mitteilen.

15.1 Der Anbieter ist verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen. Es werden keine besonderen personenbezogenen Daten gespeichert, die zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle dienen.
15.2 Dem Kartennutzer ist bekannt, dass der Anbieter zum Zweck der bargeldlosen Zahlung Abrechnungsdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Es werden sowohl die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als auch die gesetzlichen Löschungsfristen eingehalten.

16.1 Der Anbieter haftet gegenüber dem Kartennutzer auf Schadens- und Aufwendungsersatz (I) bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (II) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kartennutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
16.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.), ausgeschlossen.

Zur besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Gültig ab: März 23

info
Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.