Nutzungsbedingungen für die Zahlungsfunktion für Mitarbeiter- und Gastkarten
Zur Nutzung ihres Gastronomieangebots bietet die Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG („SRB“) den Mitarbeitern der Schwarz Gruppe sowie mit Überlassung der Gastkarte Dritten die Möglichkeit, Zahlungen für Speisen oder Getränke an Akzeptanzstellen bargeldlos zu leisten.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Zahlungsfunktion sowie die Ausgabe und Nutzung von Gastkarten.
1.1 „Akzeptanzstellen“ sind die Kassen in den von SRB betriebenen Einrichtungen sowie bestimmte Snack-, Getränke- und Kaffeeautomaten.
1.2 „Gastkarte“ ist die von SRB an Gäste des Restaurants überlassene Karte mit Zahlfunktion.
1.3 „Karte“ sind Mitarbeiterkarte und Gästekarte.
1.4 „Kartennutzer“ sind Besitzer einer Karte.
1.5 „Mitarbeiter“ sind Arbeitnehmer und Angestellte der Schwarz Gruppe.
1.6 „Mitarbeiterkarte“ sind von Gesellschaften der Schwarz Gruppe an ihre Mitarbeiter überlassene Mitarbeiterausweise mit Zahlfunktion.
1.7 „SRB“ ist die Schwarz Restaurantbetriebe GmbH & Co. KG.
1.8 „Zahlfunktion“ ist die Möglichkeit der Kartennutzer, Zahlungen für Speisen und Getränke an Akzeptanzstellen durch Verwenden der Karte bargeldlos zu leisten.
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die unentgeltliche Nutzung der Zahlungsfunktion sowie die unentgeltliche Überlassung von der Gastkarte durch SRB.
3.1 Die Überlassung der Gastkarte erfolgt an den Ausgabestellen der SRB. Beim Erwerb der Gastkarte werden 5,- EUR Pfand erhoben; dieser Betrag wird bei Rückgabe ausbezahlt.
3.2 Ausgabestellen sind Geldentwerter in den Restaurants der SRB.
3.3 Zahlungen von Speisen und Getränken in Restaurants der SRB durch Dritte erfolgen über die Zahlfunktion der Gastkarte.
3.4 SRB ist und bleibt auch nach Überlassung der Gastkarte Eigentümer der Gastkarte. Dem Kartennutzer wird die Gastkarte nur leihweise überlassen.
3.5 Die Rückgabe der Gastkarte erfolgt an den Ausgabestellen der SRB.
4.1 Payment-Portal
Den Mitarbeitern wird über das Firmennetzwert der Schwarz Gruppe das Payment-Portal bereitgestellt. Über das Payment-Portal kann der Mitarbeiter das auf der Mitarbeiterkarte hinterlegte Guthaben verwalten. Der Mitarbeiter hat über das Payment-Portal die Möglichkeit, die Höhe des aktuellen Guthabens sowie die 90-Tages-Transaktionsübersicht einzusehen und die Mitarbeiterkarte aufzuladen (s. Ziff. 4.3).
4.2 Guthaben
Die Karte kann in den Schritten 10-, 25-, 50-, 100- und 125- EUR bis zu einem Maximalbetrag von 150,- EUR aufgeladen werden. Ein Überziehen oder Verzinsung des Guthabens ist ausgeschlossen.
4.3 Karteaufladen Gastkarte
Das Aufladen der Karte erfolgt an von SRB bereitgestellten Geldaufwertern durch Barzahlung oder mittels Bezahlkarte (d. h. zugelassene Kredit- oder Debitkarte).
4.4 Karteaufladen Mitarbeiterkarte
Das Aufladen der Mitarbeiterkarte kann - neben dem Geldaufwerter – über das Payment-Portal per SEPA-Lastschrift oder Bezahlkarte erfolgen.
Bei Nutzung des SEPA-Lastschrift-Verfahrens hat der Mitarbeiter sicherzustellen, dass die Angaben zum Bankkonto im Lastschriftmandat korrekt sind und dass auf dem angegebenen Bankkonto ausreichend Guthaben verfügbar ist. Aufgrund Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift begründete Mehrkosten hat der Mitarbeiter zu tragen, soweit er diese Mehrkosten zu vertreten hat.
Im Falle einer Rücklastschrift wird SRB den Kartennutzer über den fehlgeschlagenen Einzug der SEPA-Lastschrift informieren und zur Zahlung des ausstehenden Betrags innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Auf die Sperrmöglichkeit gemäß Ziffer 4.11 wird hingewiesen.
4.5 Nutzung von Guthaben
Das auf der Karte hinterlegte Guthaben kann zur Zahlung an Kassen sowie Snack-, Getränke- und Kaffeeautomaten vom Kartennutzer eingesetzt werden. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchen des jeweils fälligen Betrags aufgrund Vorhalten der Karte an dem hierfür bereitgestellten Lesegerät. Die Eingabe einer PIN oder die Unterschrift eines Belegs durch den Kartennutzer ist nicht erforderlich.
4.6 Verwalten von Guthaben
Bis zur Rückgabe oder Nutzung auf der Karte hinterlegtes Guthaben wird von SRB treuhänderisch für den Kartennutzer in eigenem Namen auf einem Treuhandkonto bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstitut gutschreiben. Das Treuhandkonto ist als offenes Treuhandsammelkonto geführt.
4.7 Übertragung von Guthaben
Eine Übertragung von Guthaben ist nur bei Austausch von Mitarbeiterkarten möglich. Die Übertragung von Guthaben erfolgt auf Veranlassung des Mitarbeiters über das Payment-Portal oder über das Ticketsystem der Schwarz Gruppe (IT4You und Nica).
4.8 Rückgabe von Guthaben
Die Rückgabe von Guthaben ist jederzeit möglich. Hierzu hat der Kartennutzer die Auszahlung oder Rückbuchung auf eine EC-/Kreditkarte an einem Geldaufwerter zu veranlassen.
4.9 Verbotene Kartennutzung
Dem Kartennutzer ist es verboten, die Karte mit einer Bankkarte gleichzusetzten und den Geldaufwerter als Bankautomat für Auszahlungen zu nutzen. Direkte Barauszahlungen nach Aufladung sowie Geldverschiebungen sind zu unterlassen. Negativsalden sind vielmehr zu vermeiden und müssen umgehend ausgeglichen werden.
Ein Verstoß gegen vorgenanntes Verbot berechtigt SRB zur Sperrung der Zahlungsfunktion. Bei Vorliegen einer verbotenen Kartennutzung behält sich SRB zudem die Einleitung weiterer rechtlicher Maßnahmen gegen den Kartennutzer vor.
4.10 Kartensperrung durch Kartennutzer
Der Kartennutzer kann die Sperrung der Zahlungsfunktion der Mitarbeiterkarte über das Payment-Portal und bei der Gastkarte ausschließlich unter Angabe der Kartennummer per E-Mail an Invoice-restaurantbetriebe@mail.schwarz veranlassen.
4.11 Kartensperrung durch SRB
SRB ist zur Sperrung der Karte berechtigt,
· wenn dies die Sicherheit der Karte rechtfertigt;
· bei Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte; oder
· bei Rücklastschrift und Ausbleiben der Begleichung des ausstehenden Betrags innerhalb einer angemessenen Frist.
SRB muss im Falle eines Diebstahls oder Verlust der Karte unverzüglich informiert werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Karte bestehen.
6.1 SRB ist verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen. Es werden keine besonderen personenbezogenen Daten gespeichert, die zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle dienen.
6.2 Dem Kartennutzer ist bekannt, dass SRB zum Zweck der bargeldlosen Zahlung Abrechnungsdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Es werden sowohl die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als auch die gesetzlichen Löschungsfristen eingehalten.